Formulare
Sie brauchen für die Abwicklung der Lohnpfändung drei Formulare:
- ein Formular für die Drittschuldnererklärung
- ein Formular, um beim Gläubiger einen aktuellen Saldo anzufordern und
- ein Formular für den Fall, dass der:die gepfändete Dienstnehmer:in Ihr Unternehmen verlässt.
Auflistung der Downloads:
Formular für Drittschuldnererklärung
(für Einkünfte aus Arbeitsverhältnis/sonstige wiederkehrende Bezüge und Hinweise für den Drittschuldner)
Dieses Formular muss nach Eintreffen einer gerichtlich bewilligten Lohnpfändung ausgefüllt an das Gericht und den betreibenden Gläubiger bzw. dessen Anwältin/Anwalt zurückgeschickt werden. Mit unserem Tool Drittschuldnererklärung können Sie das Formular online ausfüllen, speichern und ausdrucken.
Formular, um beim Gläubiger einen aktuellen Saldo anzufordern
(= Ankündigung über die Nichtberücksichtigung des Zahlungsverbotes nach § 292l EO)
Mit der Bewilligung der Lohnpfändung wird Ihnen auch mitgeteilt, wie hoch die Forderung gegen Ihre:n Dienstnehmer:in ist.
Sobald der Forderungsbetrag durch die monatlichen Pfändungen bezahlt wurde, müssen Sie beim Gläubiger mit diesem Formular nachfragen, wie hoch die Forderung noch ist. Seit der Bewilligung der Lohnpfändung ist ja meist eine längere Zeit verstrichen, in der weitere Zinsen und Kosten anfallen.
Formular für den Fall, dass der:die Dienstnehmer:in Ihr Unternehmen verlässt
(= Verständigung vom Bezugsende)
Verlässt ein:e Dienstnehmer:in, bei dem:der es eine oder mehrere bewilligte Lohnpfändungen gibt, Ihr Unternehmen, müssen Sie alle Gläubiger darüber informieren.
Das Bundesministerium für Justiz gibt auch jährlich eigene Tabellen heraus, aus denen die pfändbaren Beträge herausgelesen werden können: